Das Oldtimer-Gutachten (H-Zulassung nach §23 StVZO) dient dem Erhalt des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahre in den Verkehrgekommen sind, sich eines mindestens befriedigenden Erhaltungszustandes erfreuen und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, haben die Möglichkeit als Oldtimer eingestuft zuwerden.

  • Die Vorteile der H-Zulassung sind zusammengefasst:
  • geringere KFZ-Besteuerung- geringere Versicherungsbeiträge
  • freie Fahrt in Feinstaubzonen
  • und nachweislich eine deutliche Steigerung des Fahrzeugwertes.

Um dauerhaft in den Genuss dieser genannten Vorteile zu kommen, muss der mängelfreie und gebrauchsfertige Zustand des Fahrzeugs durch fortwährende Pflege und Instandhaltung gesichert sein.

Für weitere Information wenden Sie sich bitte an die KFZ-Prüfingenieure der KÜS Prüfstelle Bochum-Harpen.