An gasbetrieben Fahrzeugen ist in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Überprüfung der LPG oder CNG- Gasanlage erforderlich. Die Gaswiederholungsprüfung (GWP) wird in diesem Fall durch unsere KFZ-Sachverständigen als Teiluntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Die GWP stellt sicher, dass alle Gaskomponenten fehlerfrei funktionieren, gasdicht sind und keine Gefahr für die Insassen des Fahrzeugs besteht. Die Gültigkeit der GWP beträgt 2 Jahre. Im Falle einer Reparatur oder Austausch von Einzelkomponenten der Gasanlage, ist eine außerordentliche Gasprüfung durch anerkannte Werkstätten vorgesehen.
Daneben bieten wir Ihnen die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Innenräumen von Wohnwagen und Wohnmobilen nach G607 an. Im Zuge der Hauptuntersuchung erledigen wir auch gern diese Zusatzuntersuchung. Dafür benötigen wir das „gelbe Prüfbuch“ der Gasanlage. Im Falle einer mängelfreien Gasprüfung nach G607 erteilen wir ihrem Fahrzeug eine von der Hauptuntersuchungseparate Prüfplakette mit zweijähriger Gültigkeit.
Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die von uns in der KÜS Prüfstelle Bochum-Harpen durchgeführte GWP und Gasprüfung nach G607 nicht die regelmäßig erforderlichen Werkstattwartungen ersetzt.