In regelmäßigen Zeitabständen müssen sich Kraftfahrzeuge und Anhänger der wiederkehrenden Hauptuntersuchung (HU) gemäß §29 StVZO unterziehen. In der Regel beträgt die Prüffrist 2 Jahre. Dies dient vor allem Ihnen, denn nur sorgfältig geprüfte Fahrzeuge gewährleisten einen sicheren Straßenverkehr. Die Hauptuntersuchung dient aber auch dem Werterhalt ihres Fahrzeugs, denn eventuell anfallende Reparaturen und beseitigte Mängel wirken sich positiv auf den Fahrzeugwert aus.

Woher weiß ich wann mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss?

Den Monat und das Jahr, an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erkennen Sie an der runden HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. In der Mitte der Plakette steht das Jahr und am oberen Rand kreisrunden Plakette steht der Monat der Fälligkeit. Sie finden den Termin auch im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1.